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Gas Vorschriften

Für die Ausführung von Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung betrieben werden, gilt DVGW-G 600 "Technische Regeln für Gasinneninstallationen" (DVGW-TRGI), für Flüssiggas gelten die "Technische(n) Regeln für Flüssiggas" (TRF).
Die TRGI gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen, die in Gebäuden und auf Grundstücken mit Nieder- und Mitteldruck betrieben werden. Der Geltungsbereich der TRGI beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet bei in Gebäuden installierten Gasfeuerstätten bei der Ausmündung der Abgasanlagen (z. B. Mündung des Schornsteins).
Arbeiten an Gasanlagen nach TRGI dürfen nur Gasversorgungsunternehmen und Installationsunternehmen durchführen, die in ein Installationsverzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens (GVU) als Vertragsinstallationsunternhmen (VIU) eingetragen sind.
Die für Gasanlagen verwendeten Werkstoffe, Materialien und Geräte müssen den Regeln der Technik entsprechen und sicherheitstechnisch einwandfrei sein. Durch das DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen ist diese Voraussetzung nachgewiesen.