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Neue Förderrichtlinien vom Bund

Stärkung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Am 1. Januar 2008 ist die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kraft getreten. Die Maßnahmen bestehen aus Investitionszuschüssen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) abgewickelt werden, und den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de). Eine neue Bonusförderung soll weitere Investitionsanreize schaffen, indem sie besonders innovative und hocheffiziente Lösungen zusätzlich unterstützt.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlicher kommunaler Beteiligung und gemeinnützige Investoren. Geldmittel werden auch Großunternehmen für besonders förderwürdige Maßnahmen wie Tiefengeothermie, große Solaranlagen oder Nahwärmenetze zur Verfügung gestellt.

Bei der BAFA lassen sich einmalige Investitionszuschüsse beantragen. Diese umfassen eine Basisförderung für Solaranlagen, Biomasseanlagen und neuerdings auch Wärmepumpen sowie die Bonusförderung. Ob eine Maßnahme unterstützt wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. So müssen zum Beispiel bei Solaranlagen ab einer bestimmten Größe Wärmemengenzähler installiert werden. Bei Wärmepumpen ist der Nachweis von Jahresarbeitszahlen von 4,0 für Neubauten und 3,7 in Altbauten erforderlich.

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